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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend in den Bereichen Geistiges Eigentum, Verträge, Gesellschaftsrecht, ICT/IT und Datenschutz tätig.

Aktionärsbindungsverträge (AVB)

Beschreibung

Aktionärsbindungsverträge (SHA) regelt die Rechte und Pflichten der Aktionäre in Bezug auf Ihre Beteiligung an einer Aktiengesellschaft und ergänzt die Bestimmungen der Satzung. Aktionärsbindungsverträge haben das Ziel, die Interessen der Aktionäre zu harmonisieren, Konflikte zu vermeiden und einen stabilen Rahmen für die Verwaltung des Unternehmens zu schaffen. So enthalten Aktionärsbindungsverträge unter anderem Regelungen zu Stimmrechten, der Verteilung von Gewinn, dem Schutz von Minderheitsaktionären sowie zur Aktienübertragung. Zudem legt der Vertrag Mechanismen zur Streitbeilegung fest und leistet einen Beitrag zum Schutz des Unternehmens vor unerwünschten Übernahmen.

Umfang

Wir erstellen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Aktionärsbindungsvertrag. In einem ersten Schritt klären wir anlässlich eines ausführlichen Gesprächs mit Ihnen und evtl. auch mit Ihrem Gründerteam den Sachverhalt, beantworten rechtliche Fragen und klären den Inhalt des Aktionärsbindungsvertrages. Danach werden wir basierend auf diesen Informationen einen Vertragsentwurf erstellen und zur Durchsicht zustellen. Danach wird der Aktionärsbindungsvertrag je nach Bedürfnis in ein bis zwei weiteren Gesprächsrunden finalisiert.
Gerne unterstützen wir auch bei der Gründung der Aktiengesellschaft und klären Rechtsfragen, die sich anlässlich der Gründung stellen, oder beraten Sie beim Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen etc.

Preis

Auf Anfrage

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relevanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relvanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0041 44 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool.

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Fachbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Verträge, Geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht sowie Datenschutz. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt neben der Prozessfühung auch in den Bereichen Entrepreneurship, Technologieskalierung, Technologietransfer und IP-Transaktionen.

IP Recht

Ganzheitliche Strategieentwicklung für den Schutz Ihrer Innovationen

IT Recht

Skalierung, Sourcing und Kommerzialisierung digitaler Lösungen

Datenschutz

Ganzheitlicher Datenschutz: Von der Strategie zur Einhaltung der Compliance

Corporate Law

Alles, was ein erfolgreiches Unternehmen braucht, vom Startup bis zum Exit

Vertragsrecht

Von cleveren Verhandlungen zu sofort verfügbaren Vertragslösungen

Legal Tech

Modernste technologiegestützte Rechtsberatung

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

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