where technology meets legal excellence

Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend in den Bereichen Geistiges Eigentum, Verträge, Gesellschaftsrecht, ICT/IT und Datenschutz tätig.

Datenbearbeitungsverzeichnis

Ein Datenbearbeitungsverzeichnis gemäss DSG ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Das Datenbearbeitungsverzeichnis dient als zentrales Compliance-Instrument zur Dokumentation sämtlicher Datenbearbeitungen innerhalb eines Unternehmens und ist im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines datenschutzrechtlichen Vorfalls von entscheidender Bedeutung.

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der rechtssicheren Erstellung, Überarbeitung und Pflege des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten gemäss den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beraten wir bei der Integration des Verzeichnisses in bestehende Datenschutzmanagement-Systeme und unterstützen bei der internen Schulung.
Gerne stehen wir Ihnen rund um das Thema Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeit mit unserer Expertise zur Verfügung.

Datenbearbeitungsverzeichnis

Ein Datenbearbeitungsverzeichnis gemäss DSG ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Das Datenbearbeitungsverzeichnis dient als zentrales Compliance-Instrument zur Dokumentation sämtlicher Datenbearbeitungen innerhalb eines Unternehmens und ist im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines datenschutzrechtlichen Vorfalls von entscheidender Bedeutung.

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der rechtssicheren Erstellung, Überarbeitung und Pflege des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten gemäss den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beraten wir bei der Integration des Verzeichnisses in bestehende Datenschutzmanagement-Systeme und unterstützen bei der internen Schulung.
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Datenbearbeitungsverzeichnis

Ein Datenbearbeitungsverzeichnis gemäss DSG ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Das Datenbearbeitungsverzeichnis dient als zentrales Compliance-Instrument zur Dokumentation sämtlicher Datenbearbeitungen innerhalb eines Unternehmens und ist im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines datenschutzrechtlichen Vorfalls von entscheidender Bedeutung.

Wir unterstützen Unternehmen und Organisationen bei der rechtssicheren Erstellung, Überarbeitung und Pflege des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten gemäss den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beraten wir bei der Integration des Verzeichnisses in bestehende Datenschutzmanagement-Systeme und unterstützen bei der internen Schulung.
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Datenbearbeitungsverzeichnis

Ein Datenbearbeitungsverzeichnis gemäss DSG ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Das Datenbearbeitungsverzeichnis dient als zentrales Compliance-Instrument zur Dokumentation sämtlicher Datenbearbeitungen innerhalb eines Unternehmens und ist im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines datenschutzrechtlichen Vorfalls von entscheidender Bedeutung.

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Datenbearbeitungsverzeichnis

Ein Datenbearbeitungsverzeichnis gemäss DSG ist ein zentrales Dokument, in dem sämtliche Bearbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten innerhalb eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Das Datenbearbeitungsverzeichnis dient als zentrales Compliance-Instrument zur Dokumentation sämtlicher Datenbearbeitungen innerhalb eines Unternehmens und ist im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines datenschutzrechtlichen Vorfalls von entscheidender Bedeutung.

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Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relevanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Wie funktioniert's?

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1

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2

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Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

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4

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Fachbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Verträge, Geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht sowie Datenschutz. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt neben der Prozessfühung auch in den Bereichen Entrepreneurship, Technologieskalierung, Technologietransfer und IP-Transaktionen.

Geistiges Eigentum

Ganzheitliche Strategieentwicklung für Ihr Geistiges Eigentums

IT Recht

Skalierung, Sourcing und Kommerzialisierung digitaler Lösungen

Datenschutz

Ganzheitlicher Datenschutz: Von der Strategie zur Einhaltung der Compliance

Gesellschaftsrecht

Alles, was ein erfolgreiches Unternehmen braucht, vom Startup bis zum Exit

Vertragsrecht

Von cleveren Verhandlungen zu sofort verfügbaren Vertragslösungen

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Beratung für Kooperationen, Lizenzen und Innovationen

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

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