
Eine Datenschutz-Folgeabschätzung dient dazu, die Risiken für den Schutz personenbezogener Daten frühzeitig zu erkennen. Die DSFA ist Teil eines integralen Datenschutzkonzepts und unterstützt die datenschutzrechtlichen Risiken zu minimieren. Mittels Datenschutz-Folgeabschätzung wird festgehalten, für welche Zwecke die personenbezogenen Daten bearbeitet werden, ob die datenschutzrechtlichen Grundsätze eingehalten werden, und welche Risiken für die betroffen Personen bestehen bzw. welche Massnahmen getroffen wurden. Gewisse Bearbeitungsweisen von personenbezogenen Daten erfordern verpflichtend die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung. Wie beraten Sie in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Risiken und Vorgaben und führen Datenschutz-Folgeabschätzungen durch.
Eine Datenschutz-Folgeabschätzung dient dazu, die Risiken für den Schutz personenbezogener Daten frühzeitig zu erkennen. Die DSFA ist Teil eines integralen Datenschutzkonzepts und unterstützt die datenschutzrechtlichen Risiken zu minimieren. Mittels Datenschutz-Folgeabschätzung wird festgehalten, für welche Zwecke die personenbezogenen Daten bearbeitet werden, ob die datenschutzrechtlichen Grundsätze eingehalten werden, und welche Risiken für die betroffen Personen bestehen bzw. welche Massnahmen getroffen wurden. Gewisse Bearbeitungsweisen von personenbezogenen Daten erfordern verpflichtend die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung. Wie beraten Sie in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Risiken und Vorgaben und führen Datenschutz-Folgeabschätzungen durch.
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Termin vereinbaren
Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!
Erstgespräch führen
Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.
Beauftragung
Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.
Beratung
Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.
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