
Das Ziel einer datenschutzrechtlichen Gap-Analyse ist die systematische Identifikation von Abweichungen zwischen dem bestehenden Datenschutzmanagement und den geltenden Anforderungen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Gap-Analyse umfasst die rechtliche Überprüfung der Prozesse zur Datenverarbeitung, Informationspflichten, Einwilligungslösungen, Verträge mit Auftragsbearbeitern, technische und organisatorische Massnahmen sowie vorhandene Dokumentationen.
Das Ziel einer datenschutzrechtlichen Gap-Analyse ist die systematische Identifikation von Abweichungen zwischen dem bestehenden Datenschutzmanagement und den geltenden Anforderungen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Gap-Analyse umfasst die rechtliche Überprüfung der Prozesse zur Datenverarbeitung, Informationspflichten, Einwilligungslösungen, Verträge mit Auftragsbearbeitern, technische und organisatorische Massnahmen sowie vorhandene Dokumentationen.
Das Ziel einer datenschutzrechtlichen Gap-Analyse ist die systematische Identifikation von Abweichungen zwischen dem bestehenden Datenschutzmanagement und den geltenden Anforderungen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Gap-Analyse umfasst die rechtliche Überprüfung der Prozesse zur Datenverarbeitung, Informationspflichten, Einwilligungslösungen, Verträge mit Auftragsbearbeitern, technische und organisatorische Massnahmen sowie vorhandene Dokumentationen.
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Termin vereinbaren
Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!
Erstgespräch führen
Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.
Beauftragung
Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.
Beratung
Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.
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