where technology meets legal excellence

Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend in den Bereichen Geistiges Eigentum, Verträge, Gesellschaftsrecht, ICT/IT und Datenschutz tätig.

Lizenzverträge

Lizenzverträge sichern Unternehmen den Zugang zu Technologien, Marken und Know-how, ermöglichen die Monetarisierung von geistigem Eigentum und fördern Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit. Volkswirtschaftlich tragen sie zum Technologietransfer, zur effizienten Ressourcennutzung und zu einer dynamischen Innovationsökonomie bei.

Neben dem Lizenzobjekt (Patent, Urheberrecht, Marke, Design, Know-How, etc.), der Reichweite der Lizenz (Exklusivität, Territorien, Anwendungsgebiet etc.) sind auch die finanziellen Regelungen zum Beispiel zu Lizenzgebühren, Umsatzbeteiligungen oder Buy-out-Klauseln zentraler Bestandteil eines Lizenzvertrages. Wir beraten zu Rechtsthemen und Fragen in Bezug auf Kommerzialisierungs- oder Lizenzstrategie und erstellen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzverträge. Auch vertreten wir Ihre Interessen in Lizenzangelegenheiten vor Gerichten und Behörden.
Gerne beraten wir Sie in Ihren Lizenzangelegenheiten und unterstützen Sie gegenüber Geschäftspartner, Gerichten und Behörden.

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Lizenzverträge sichern Unternehmen den Zugang zu Technologien, Marken und Know-how, ermöglichen die Monetarisierung von geistigem Eigentum und fördern Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit. Volkswirtschaftlich tragen sie zum Technologietransfer, zur effizienten Ressourcennutzung und zu einer dynamischen Innovationsökonomie bei.

Neben dem Lizenzobjekt (Patent, Urheberrecht, Marke, Design, Know-How, etc.), der Reichweite der Lizenz (Exklusivität, Territorien, Anwendungsgebiet etc.) sind auch die finanziellen Regelungen zum Beispiel zu Lizenzgebühren, Umsatzbeteiligungen oder Buy-out-Klauseln zentraler Bestandteil eines Lizenzvertrages. Wir beraten zu Rechtsthemen und Fragen in Bezug auf Kommerzialisierungs- oder Lizenzstrategie und erstellen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzverträge. Auch vertreten wir Ihre Interessen in Lizenzangelegenheiten vor Gerichten und Behörden.
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Lizenzverträge sichern Unternehmen den Zugang zu Technologien, Marken und Know-how, ermöglichen die Monetarisierung von geistigem Eigentum und fördern Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit. Volkswirtschaftlich tragen sie zum Technologietransfer, zur effizienten Ressourcennutzung und zu einer dynamischen Innovationsökonomie bei.

Neben dem Lizenzobjekt (Patent, Urheberrecht, Marke, Design, Know-How, etc.), der Reichweite der Lizenz (Exklusivität, Territorien, Anwendungsgebiet etc.) sind auch die finanziellen Regelungen zum Beispiel zu Lizenzgebühren, Umsatzbeteiligungen oder Buy-out-Klauseln zentraler Bestandteil eines Lizenzvertrages. Wir beraten zu Rechtsthemen und Fragen in Bezug auf Kommerzialisierungs- oder Lizenzstrategie und erstellen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzverträge. Auch vertreten wir Ihre Interessen in Lizenzangelegenheiten vor Gerichten und Behörden.
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Lizenzverträge sichern Unternehmen den Zugang zu Technologien, Marken und Know-how, ermöglichen die Monetarisierung von geistigem Eigentum und fördern Innovation sowie Wettbewerbsfähigkeit. Volkswirtschaftlich tragen sie zum Technologietransfer, zur effizienten Ressourcennutzung und zu einer dynamischen Innovationsökonomie bei.

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Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relevanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

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1

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Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0041 44 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool.

2

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3

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4

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Fachbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Verträge, Geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht sowie Datenschutz. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt neben der Prozessfühung auch in den Bereichen Entrepreneurship, Technologieskalierung, Technologietransfer und IP-Transaktionen.

Geistiges Eigentum

Ganzheitliche Strategieentwicklung für Ihr Geistiges Eigentums

IT Recht

Skalierung, Sourcing und Kommerzialisierung digitaler Lösungen

Datenschutz

Ganzheitlicher Datenschutz: Von der Strategie zur Einhaltung der Compliance

Gesellschaftsrecht

Alles, was ein erfolgreiches Unternehmen braucht, vom Startup bis zum Exit

Vertragsrecht

Von cleveren Verhandlungen zu sofort verfügbaren Vertragslösungen

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Beratung für Kooperationen, Lizenzen und Innovationen

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

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