
Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.
Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.
Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.
Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.
Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.
Termin vereinbaren
Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!
Erstgespräch führen
Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.
Beauftragung
Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.
Beratung
Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.
Termin vereinbaren
Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0041 44 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool.
Erstgespräch führen
Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.
Beauftragung
Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.
Beratung
Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.





