where technology meets legal excellence

Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend in den Bereichen Geistiges Eigentum, Verträge, Gesellschaftsrecht, ICT/IT und Datenschutz tätig.

Software-Entwicklungsverträge

Beschreibung

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Umfang

In einem ersten persönlichen oder virtuellen Treffen klären wir gemeinsam Ihre Anforderungen und Ziele für den Softwareentwicklungsvertrag. Dabei besprechen wir die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, die spezifischen Bedürfnisse Ihres Projekts sowie alle relevanten rechtlichen und finanziellen Aspekte. Auf Basis der im Kick-off-Meeting gewonnenen Informationen erstellen wir einen individuellen Vertragsentwurf, der sämtliche notwendigen rechtlichen Bestimmungen abdeckt. Dieser Entwurf wird speziell auf Ihr Projekt zugeschnitten und umfasst alle wichtigen Klauseln, wie geistiges Eigentum, Geheimhaltung, Haftung und weitere kritische Punkte. Anschliessend erfolgt eine detaillierte Besprechung des Vertragsentwurfs, bei der Sie die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und Änderungswünsche anzubringen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Vertrag vollständig Ihren Erwartungen entspricht. Sollten nach der ersten Besprechung noch Anpassungen erforderlich sein, nehmen wir diese selbstverständlich vor. Bei Bedarf führen wir eine weitere Besprechung durch, um die finalen Änderungen zu besprechen und sicherzustellen, dass der Vertrag exakt Ihren Vorstellungen entspricht. Nach Abschluss aller Besprechungen und Einarbeitung der Änderungen erhalten Sie den finalen Softwareentwicklungsvertrag, der Ihnen eine solide Grundlage für die Vertragsverhandlungen bietet.

Preis

Auf Anfrage

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relevanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relvanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0041 44 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool.

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Fachbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Verträge, Geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht sowie Datenschutz. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt neben der Prozessfühung auch in den Bereichen Entrepreneurship, Technologieskalierung, Technologietransfer und IP-Transaktionen.

IP Recht

Ganzheitliche Strategieentwicklung für den Schutz Ihrer Innovationen

IT Recht

Skalierung, Sourcing und Kommerzialisierung digitaler Lösungen

Datenschutz

Ganzheitlicher Datenschutz: Von der Strategie zur Einhaltung der Compliance

Corporate Law

Alles, was ein erfolgreiches Unternehmen braucht, vom Startup bis zum Exit

Vertragsrecht

Von cleveren Verhandlungen zu sofort verfügbaren Vertragslösungen

Legal Tech

Modernste technologiegestützte Rechtsberatung

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

Newsletter abonnieren