where technology meets legal excellence

Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend in den Bereichen Geistiges Eigentum, Verträge, Gesellschaftsrecht, ICT/IT und Datenschutz tätig.

Software-Entwicklungsverträge

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Wir beraten Unternehmen und Entwickler umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwareentwicklungsverträgen und schaffen damit Ihre Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung hochwertiger, rechtlich abgesicherter Softwarelösungen. Auch vertreten wie sie bei Softwareentwicklungsprojekten vor Gerichten und Behörden.
Wir vertreten und beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrem Software-Entwicklungsprojekt.

Software-Entwicklungsverträge

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Wir beraten Unternehmen und Entwickler umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwareentwicklungsverträgen und schaffen damit Ihre Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung hochwertiger, rechtlich abgesicherter Softwarelösungen. Auch vertreten wie sie bei Softwareentwicklungsprojekten vor Gerichten und Behörden.
Wir vertreten und beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrem Software-Entwicklungsprojekt.

Software-Entwicklungsverträge

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Wir beraten Unternehmen und Entwickler umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwareentwicklungsverträgen und schaffen damit Ihre Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung hochwertiger, rechtlich abgesicherter Softwarelösungen. Auch vertreten wie sie bei Softwareentwicklungsprojekten vor Gerichten und Behörden.
Wir vertreten und beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrem Software-Entwicklungsprojekt.

Software-Entwicklungsverträge

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Wir beraten Unternehmen und Entwickler umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwareentwicklungsverträgen und schaffen damit Ihre Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung hochwertiger, rechtlich abgesicherter Softwarelösungen. Auch vertreten wie sie bei Softwareentwicklungsprojekten vor Gerichten und Behörden.
Wir vertreten und beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrem Software-Entwicklungsprojekt.

Software-Entwicklungsverträge

Softwareentwicklungsverträge regeln die Rahmenbedingungen für die Erstellung und Lieferung von Software zwischen einem Auftraggeber und einem Entwickler oder einer Entwicklerfirma. Diese Verträge legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schaffen Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. Sie enthalten unter anderem Regelungen zur zu entwickelnden Software, einschliesslich Funktionalitäten, Leistungsanforderungen und technischen Spezifikationen, Regelungen zur Vergütung und geistigem Eigentum, sowie Bestimmungen zu Haftung und Gewährleistung. Damit bildet der Softwareentwicklungsvertrag eine solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Basis zur Entwicklung hochwertiger Softwarelösungen.

Wir beraten Unternehmen und Entwickler umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung von Softwareentwicklungsverträgen und schaffen damit Ihre Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung hochwertiger, rechtlich abgesicherter Softwarelösungen. Auch vertreten wie sie bei Softwareentwicklungsprojekten vor Gerichten und Behörden.
Wir vertreten und beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrem Software-Entwicklungsprojekt.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relevanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relvanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0041 44 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool.

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Fachbereiche

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen Verträge, Geistiges Eigentum, Gesellschaftsrecht sowie Datenschutz. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt neben der Prozessfühung auch in den Bereichen Entrepreneurship, Technologieskalierung, Technologietransfer und IP-Transaktionen.

Geistiges Eigentum

Ganzheitliche Strategieentwicklung für Ihr Geistiges Eigentums

IT Recht

Skalierung, Sourcing und Kommerzialisierung digitaler Lösungen

Datenschutz

Ganzheitlicher Datenschutz: Von der Strategie zur Einhaltung der Compliance

Gesellschaftsrecht

Alles, was ein erfolgreiches Unternehmen braucht, vom Startup bis zum Exit

Vertragsrecht

Von cleveren Verhandlungen zu sofort verfügbaren Vertragslösungen

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Beratung für Kooperationen, Lizenzen und Innovationen

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

Newsletter abonnieren