where technology meets legal excellence

Fachbereiche

Bei uns steht Ihr Geistiges Eigentum im Mittelpunkt. Mit unserem Fachwissen und den richtigen rechtlichen Strategien begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess: vom Schutz Ihres Immaterialguts, über die Durchsetzung Ihrer Rechte bis hin zur effektiven Vermarktung.

Geistiges Eigentum

Neubauer Law bietet ein umfassendes Beratungsspektrum im Bereich des Geistigen Eigentums. Neben Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Topographierecht und Sortenschutz unterstützen wir auch beim Geheimnisschutz und entwickeln Schutzstrategien für Ihre operativen Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen. Auch koordinieren wir und führen, häufig in Zusammenarbeit mit technischen Experten, IP Due Dilligence Abklärung durch und vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten sowohl ausserhalb als auch bei Gerichtsverfahren.

IT Recht

Neubauer Law bietet ein umfassendes rechtliches Beratungsspektrum im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Neben dem klassischen IT-Sourcing und IT-Outsourcing unterstützen wir bei Ihrer Technologieskalierung und stellen sicher, dass Sie die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen haben, um zum einen operativ tätig zu sein, aber auch um Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen erfolgreich kommerzialisieren zu können. Wir wissen, wie datengetriebene Geschäftsmodelle rechtlich umgesetzt werden können und sind mit den neuesten Technologien wie AI vertraut.

Vertragsrecht

Neubauer Law berät Unternehmen und Privatpersonen beim Verhandeln und Abschliessen von Verträgen. Neben den Verträgen des allgemeinen Vertragsrechtes (Auftrag, Werkvertrag, Kauf, Arbeitsrecht, Mietrecht etc.) unterstützen wir auch in einem breiten Spektrum an Verträgen, unter anderem aus den Bereichen IP, Corporate, Datenschutz und F&E. Wir unterstützen auch durch direkte Verhandlungsführung und bieten massgeschneiderte Workshops zur strategischen und taktischen Vorbereitung von Verhandlungsrunden. Neben unserem Vertragsprüfungspaket zum Festpreis bieten wir auch Dienstleistungspakete nach Aufwand.

Gesellschaftsrecht

Neubauer Law bietet Unterstützung von der Gründung Ihres Unternehmens bis zu dessen erfolgreichen Exit. Wir bieten Beratung im Gesellschaftsrecht, von der Wahl der Gesellschaftsform, über die Ausgestaltung der Organisation bis zur Finanzierung. Wir begleiten Gründerteams eng in der Anfangsphase und beraten bei der Ausgestaltung der Beteiligungen. Wir erstellen, prüfen und verhandeln Aktionärsbindungsverträge und weitere rechtliche Dokumente. In einzelnen Rechtgebieten wie Steuerrecht arbeiten wir renommierten Partnern zusammen. Wir begleiten Finanzierungsrunden und unterstützen und beraten in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Datenschutz

Neubauer Law bietet eine umfassendes Beratung im Bereich Datenschutz, von einer ersten Bestandesanalyse bis zur rechtlichen Begleitung bei der Implementierung einer Datenschutz- und Datensicherheitsstrategie im Unternehmen. Wir bringen das datenschutzrechtliche Know-How in ihre Produkte- und Dienstleistungsentwicklung ein und kennen uns mit den Rechtsgrundlagen beim Einsatz von neuster Technologie aus. Neben der Erstellung von Datenschutzrichtlinien, Cookie Richtlinien und sonstigen datenschutzbezogenen Dokumenten führen wir Datenschutz-Folgeabschätzungen durch und vertreten Sie bei Sanktions- und weitere Verfahren vor den zuständigen Behörden.

Wettbewerbsrecht

Wir beraten Unternehmen umfassend im Bereich des schweizerischen Lauterkeitsrechts (UWG) sowie des nationalen und europäischen Kartellrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von Kooperationen, Lizenzierungen und Vertriebsstrukturen, bei denen Fragen des Wettbewerbsrechts eine zentrale Rolle spielen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Vereinbarungen, insbesondere unter Berücksichtigung der kartellrechtlichen Grenzen und der einschlägigen Technologiefreistellungsverordnungen. Durch unsere Erfahrung an der Schnittstelle von Technologie, Innovation und Wettbewerb können wir komplexe Markt- und Kooperationsstrukturen rechtlich absichern. Ziel unserer Beratung ist es, rechtliche Risiken im Wettbewerbsumfeld zu minimieren und Spielräume für Kooperationen und Technologietransfers optimal zu nutzen.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relvanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachvhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen.

Wie funktioniert's?

Für eine top Beratung brauchen wir alle relvanten Informationen. Daher möchten wir mit Ihnen sprechen.
1

Termin vereinbaren

Termin für ein Erstgepräch vereinbaren entweder telefonisch unter 0044 737 03 13, per Email an info@neubauerlaw.ch oder per Terminbuchungstool. Vielen Dank für die Kontaktaufnahme, wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!

2

Erstgespräch führen

Anlässich eines persönlichen Gesprächs klären wir den Sachverhalt, prüfen das weitere Vorgehen und beantworten, soweit möglich, Ihre ersten Fragen. Das Erstgsprächt dauert etwa 20 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich..

3

Beauftragung

Sofern Sie mit dem Inhalt der Offerte und den anwendbaren Mandatsbedingungen einverstanden sind, erteilen Sie uns den Auftrag in der in der Offerte vorgesehenen Form. Falls die Beaufteragung mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden ist, wenden wir Ihnen Informationen zur Unterzeichnung mitschicken.

4

Beratung

Nach der Auftragserteilung und der Bereitstellung allfälliger Dokumente führen wir den Auftrag wie in der Offerte beschrieben durch. Unter Umständen kann die Durchführung weitere Gespräche bedürfen und den Austausch mehrerer Entwurfsversionen umfassen. Der Umfang des Mandats ist der Offerte zu entnehmen..

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihen auch per Email unter info@neubauerlaw.ch oder telefonisch unter +41 44 737 03 13 zur Verfügung.

Newsletter abonnieren